Risiko vorgetäuschter Eigenbedarfskündigung

Manche Eigentümer geraten in die Versuchung, wegen der aus ihrer Sicht hohen Hürde des Kündigungsschutzes für private Mieter, Eigenbedarf für Wohnungen vorzutäuschen. Mit gut gedrillten Zeugen sind die Kündigungen auch wirksam. Der Mieter wird zum Auszug verurteilt. Anschließend prüft er, ob der Eigenbedarf auch wirklich vollzogen wurde, ob also die Person, für die die Wohnung freigeklagt wurde, einzieht. Sollte dies nicht der Fall sein, erwarten den Vermieter erhebliche Schadens- und Aufwendungserstattungsansprüche. Dies sollte sich jeder Vermieter klarmachen, bevor er zu einer »vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung« greift.

Zu ersetzen sind sind alle dem Mieter in Folge der unberechtigten Kündigung entstandenen Vermögensnachteile. Dies können sein Kosten der Rechtsverteidigung, Verlust noch nicht abgewohnter Verwendungen, Aufwendungen für nicht mehr verwendbare Einrichtungsgegenstände, Kosten für vorfristige Renovierungen und vorübergehende Doppelbelastung mit Miete für die alte und die neue Wohnung, Kosten der Wohnungssuche z.B. Makler- u. Umzugskosten, Kosten der Anfangsrenovierung und der Anschaffung neuer Einrichtungsgegenstände sowie für die Ummeldung. Weiterhin kommen hinzu die wiederkehrenden Kosten für einen Differenzschaden, z.B. erhöhte Miete für die neue gleichwertige Wohnung oder Ersatz von Fahrtkosten zur Arbeitsstätte. Für welchen Zeitraum diese laufenden Kosten zu erstatten sind, ist abschließend noch nicht geklärt. Es gibt eine Vielzahl von Auffassung hierzu. Nach überwiegender Auffassung wird der Differenzschaden geschuldet bis zum Zeitpunkt der ersten möglichen Kündigung durch den Vermieter. Bei Wohnraummietverhältnissen bedeutet dies, dass dieser Anspruch zeitlich unbegrenzt ist. Ob man jetzt mit möglichen Verjährungsfristen argumentiert, oder mit der durchschnittlichen/wahrscheinlichen Nutzungsdauer, muss an dieser Stelle nicht erörtert werden: Klar dürfte sein, dass ein erheblicher finanzieller Schaden zu erwarten ist.

Quelle Beuermann GE2018, Seite 102

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