Berechnung Urlaubsdauer bei Teilzeit

Das gesetzliche Modell sieht für jeden Arbeiter mindestens 4 Wochen Urlaub im Jahr vor, § 3 Bundesurlaubsgesetz. Das Bundesurlaubsgesetz geht von 6 Werktagen/Woche aus. Der Samstag ist Werktag. Wenn ein Arbeitnehmer nur 5 Tage in der Woche arbeitet, ist umzurechnen. Es wird immer auf die Arbeitstage pro Woche abgestellt, wenn es sich um eine regelmäßige Arbeitszeit handelt. Ist der Arbeitnehmer 4 Tage beschäftigt, ergibt sich folgende Berechnung:

24 Werktage durch 6 Arbeitstage/Woche = Faktor multipliziert mit Arbeitstage pro Woche. Es ergibt sich folgende Aufstellung:

24 Urlaubstage/Jahr bei 6 Werktage/Woche ergibt sich folgende Tabelle:


Beträgt somit der vertragliche Urlaubsanspruch 30 Urlaubstage, ist der Mitarbeiter nur 4 Tage in der Woche anwesend, gibt es in dem Betrieb nur eine 5-Tage-Woche (samstags wird nicht gearbeitet) ergibt sich folgende Berechnung: 30 Urlaubstage : 5 x 4 = 24 Urlaubstage/Jahr.

Wenn die Teilzeit unregelmäßig ist oder ein rollierendes Arbeitssystem besteht, ändert sich die Berechnungsformel insofern, als nicht mehr eine Woche der Berechnungsrahmen ist, sondern der Zeitrahmen, in dem sich der Arbeitsrhythmus nach dem betrieblichen oder tariflichen Ablaufplan wiederholt. Dies können Zeiträume zwischen 2 Wochen und einem ganzen Jahr sein. Bei einem rollierenden System, in der in der 1. Woche 4 und in der 2. Woche 5 Arbeitstage gearbeitet werden sind die Arbeits- und Werktage rechnerisch zueinander in Beziehung zu setzen. Es gilt dann die Formel für den gesetzlichen Jahresurlaub 24 Tage/Jahr wie folgt: 24 Urlaubstage : 12 x 9. 12 hier deswegen, weil das gesetzliche Urlaubsmodell von 6 Werktagen/Woche ausgeht, 9, weil es in dem Zeitraum 9 Arbeitstage gab. Somit hat der Arbeitnehmer 18 Werktage (vgl. zur Berechnung im rollierenden System mit Zeitspanne 1 Jahr BAG NZA 2003, 1048).

Berlin, 05.02.2018 su

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