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Arbeitsrecht

Wahrung und Durchsetzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Ansprüche für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Belangen.
Ein Mann in Anzug und Brille greift nach einem grünen Buch im Regal.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht berate ich meine Mandanten in allen Fragen, die das Rechtsverhältnis zwischen einem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer betreffen. Seit über 30 Jahren vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Durch jahrelange Erfahrung und Fortbildung kenne ich die Handlungsmöglichkeiten, Chancen, und Angriffspunkte beider Seiten.

In der Regel sind arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen ausgesprochen belastend, sowohl finanziell, als auch emotional. Beides gilt es bei einer professionellen Beratung im Blick zu behalten. Mein Ziel ist es, für beide Seiten tragbare Lösungen mit zu entwickeln und durchzusetzen. Dabei werden insbesondere auch die wirtschaftlichen Konsequenzen für die Beteiligten abgewogen und alternative Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Kommt es in einem Arbeitsverhältnis zu Problemen wie:

  • Abmahnung oder Kündigung

  • Abfindung und Aufhebungsvertrag

  • Abschluss bzw. Gestaltung von Arbeitsverträgen

  • Versetzung oder Direktionsrecht

  • Teilzeit oder Befristung

  • Lohnausfall, variable Vergütung

  • Prüfung auf Scheinselbständigkeit

  • Zeugnis und Zeugnisberichtigung

setze ich mich für die Wahrung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen meiner Mandanten ein.